Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Leistungsbeschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Teaser
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Weiterführende Informationen (extern):
Grundwassernutzung und Trinkwasserversorgung
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Kolterjahn, Katrin
Fachdienst II/1 - Kämmerei
- +49 4392 401237
- +49 1805 101170430
- E-Mail senden
- Industriestr. 6 | Zimmer: 308

Hauschildt, Silke
Fachdienst II/1 - Kämmerei
- +49 4392 401234
- E-Mail senden
- Industriestr. 6 | Zimmer: 311

Glöckner, Carina
Fachdienst II/1 - Kämmerei
- +49 4392 401235
- E-Mail senden
- Industriestr. 6 | Zimmer: 310

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.