Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Leistungsbeschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Teaser
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Dröge, Marcus
Fachdienst III/1 - Allgemeine Bauverwaltung
- +49 4392 401116
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 115

Wittmaack, Jörn
Fachbereichsleiter, Fachdienst II - Wirtschaft und Finanzen
- +49 4392 401207
- +49 1805 101170448
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 207
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.