Abwasserbeseitigung Kanalisation
Antrag zum Anschluß an die Kanalisation
Beschreibung
In den Ortslagen der Gemeinden sind in der Regel gemeindliche Ortsentwässerungen vorhanden. Für den Anschluß eines Neubaues muss ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung, bitte in der jeweiligen Gemeinde unter Ortsrecht nachschauen.
Bei der Stadt Nortorf sind die Stadtwerke Nortorf für die Abwasserbeseitigung zuständig.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.