Oldenhütten - Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strukkoppel“

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hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung Oldenhütten hat in ihrer Sitzung vom 05.09.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strukkoppel“ der Gemeinde Oldenhütten beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst das Gebiet „Strukkoppel, nördlich des Brainweges, auf den Flurstücken 28/23, 28/22 und 35/4 tlw., Flur 1, Gemarkung Oldenhütten“. Es ist vorgesehen auf der Fläche sowohl Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln als auch eine Fläche für nicht störende gewerbliche Nutzung auszuweisen.

Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Nortorf, den 09.09.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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